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Wer stiehlt, wird nicht beklaut, wer zahlt schon eher.Obwohl die Eichordnung seit 1992 vorschreibt, daß Deine losen Waren, also alle Produkte (Äpfel, Käse, Birnen, Kartoffeln, etc.), die in Deinem Beisein oder von Dir verpackt wurden, ohne die Verpackung gewogen werden müssen, wiegen viele HändlerInnen die Verpackung mit. Dabei könnten sie ganz einfach das Verpackungsgewicht mitbestimmen und abziehen. Dafür haben Ladenkassen eine Tara- Funktion. Warum wiegen die Händler trotzdem die Tüte mit? Böse Zungen behaupten aus Profitgier, nettere Zungen sprechen von Unwissenheit oder schlampiger Arbeitsweise. Bei KundInnEn hinterläßt das immer ein unwohles Gefühl. Schließlich betrügen diese ja nicht und wollen sicherlich auch nicht betrogen werden. Sonst wären sie Ladendiebe/Innen und keine KundInnen. Erstere trifft dieser kaufmännische Betrug natürlich nicht. Um die Handelsbeziehung zwischen Dir und dem Händler fair zu gestalten, sprich mit dem Händler darüber oder, falls Du Dich nicht traust, stecke bei jedem Einkauf diesen unfreundlichen oder höflichen Flyer (ggf Acrobat Reader, zur Anzeige herunterladen. ) gut sichtbar an einen Ort, der von Kunde/-in zu Kunde/-in informiert. Sicherlich wird bald eineR oder mehrere KundInnEn deine Interessen verteidigen und der /die LadeninhaberInnen ihre Geschäftsart verbessern.Bei Deinem Einkauf gilt die Eichordnung (§ 10a Angabe von Gewichtswerten) Im geschäftlichen Verkehr mit losen Erzeugnissen dürfen Gewichtswerte, die der Preisermittlung zugrundeliegen, nur als Nettowerte angegeben werden. (Quelle: http://bundesrecht.juris.de/eo_1988/BJNR016570988.html)
von Martin Teuschel Zum Seitenanfang |
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