Prozessprofil: "Aufzeichnungswege"
Ziel
Alle Aufzeichnungen müssen lesbar, erkennbar und auffindbar sein.
Maßnahme
- In der Datenbank werden Aufzeichnungen gespeichert.
- Die Software sorgt für geeignete Auffindungs- und Kennzeichen.
- Namen der Aufzeichnenden werden im öffentlichen Bereich geschwärzt und sind
nur zu Prüfung, Behebung und Verbesserung von Fehlersituationen einsehbar.
- Nach Ablauf von Aufbewahrungszeiten werden die Daten automatisch statisch
ausgewertet und gelöscht.
- Aufzeichnungen können nur nach Identifizierung getätigt werden.
Version: 0.01
Datum: 31.10.2006
Erstellung: Martin Teuschel
Gültigkeit: ab xx.xx.xxxx
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