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Theorie:
Das Tor zum Herzen ist befriedeter Raum. Entsteht Gewalt im befriedeten Raum
ist der Frieden gebrochen. Der Frieden muss unmittelbar mit Mitteln
der Freiheit, Sicherheit und Gemeinschaft wieder hergestellt werden.
Freiheit bedeutet eine von staatlichen Angeboten unabhängige Problemlösung.
Der Polizeiruf schafft Abhängigkeit, ist deshalb zu vermeiden.
Sicherheit bedeutet die Vermeidung von Gefahren, wie Verletzungen durch
Gewaltanwendung.
Frage: Wie reagiert das Tor zum Herzen (TZH) auf Gewaltanwendung
(bezüglich
Grundregel 3. 3.2)? |
Mittel zur Gewaltabwehr sind gemeinschaftliche, abgestimmte Handlung,
der Pförtner und technische Ressourcen (akustische Rufsysteme,
Kameras, Alarmknöpfe, automatisierte Verhaltensaufrufe, Monitore,
Netzwerk, Personendaten)
Die gemeinschaftliche Handlung wird in Seminaren über die Grundregeln,
in den Hausregeln und das Haussystem im Notfall vermittelt. Dadurch das
sich alle im Haus befindlichen Menschen auf den Gewalttäter bewegen, wird
dieser mit einer übermacht konfrontiert, die physisch stärker ist als
er. Selbst wenn es sich um Pazifisten handelt. Diese Gemeinschaft soll den
Gewalttäter dazu bewegen die Gewalt aufzugeben. Dadurch das dem
Gewalttäter von Seiten des Hauses keine rechtlichen Schritte angedroht werden,
sondern ein Gespräch angeboten wird, um die Situation zu lösen kann ein
kann die Gefahr einer Panikhandlung, selbst nach bereits begangener Verletzung
einer Person gemindert werden.
gemeinschaftliche Handlung:
Beinflusst Gewalt das Klima lösen heute Pazifisten in Projekthäusern und
alternativen Bars die Situation durch den Polizeiruf. Ich halte das für
falsch, denn sie bleiben damit nicht pazifistisch, sondern legitimieren
Staatsgewalt. Damit beweisen sie ihre Abhängigkeit von bewaffneter Gewalt
nämlich der Staatsgewalt. Statt alternative Lösungen zu finden, ziehen sie
es vor ihre Hönde nicht schmutzig zu machen und delegieren die Gewalt an
die Polizei.
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Eine juristische Klage von Seiten des Opfers bleibt möglich.
Gewalt zur Gewaltabwehr sollte vermieden werden. Gewaltvermeidung ist ein
Gegenpol von Polizeigewalt.
Sieht ein Mitglied Gewalt als notwendig und traut sich zu sie
auszuüben, scheint es besser die anderen Mitglieder helfen diesem Mitglied, um
die Gewalt schnell zu beenden. Klare Fronten können einer Massenschlägerei
vorbeugen. Natürlich ist immer an Menschlichkeit zu denken und blinder Wut
vorzubeugen.
Mitglied Gewalt als notwendig :
Da das TZH sehr friedvolle Werte vermittelt, haben einige das Gefühl
hier gibt es nur gewaltunwillige "Peacenicks".
Die Freefightergruppe nutzt friedlich den Sportraum, sieht
Gewaltabwehr aber ganz anders als ich. Unterschiedliche Ansichten führen
deshalb manchmal zu unterschiedlichen Ausführungen. Ich selbst fand
Ghandis passiven Widerstand im Grunde viel besser. Aber das ist
vermutlich Geschmackssache. Richtig und falsch liegen manchmal dicht
beieinander, manchmal weit entfernt.
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Praxisbeispiel:
Problem:
Ein Mann im Raum 03 bedroht ein Clubmitglied mit einem Messer.
Ressourcen:
-
Alarmklingel im Haus
-
Kamerasystem
-
Pförtner
-
Situation wird gesehen
-
Mehrere Mensch befinden sich
im TZH
-
Alle kennen die
Verhaltensmaßnahmen in einem solchen Fall.
-
Personendaten des
Gewalttäters durch Clubmitgliedschaft oder Gaststatus
Maßnahme:
-
Alarmknopf drücken
-
Pförtner ist alarmiert, sieht die Szene im
Video
-
Alarm wird an alle Räume weitergegeben:
-
im Alarm wird Situation geschildert und di
Verhaltenmaßnahme automatisiert erläutert
-
auf Monitoren Kameraaufnahme der
Gewaltsituation wiedergegeben
-
im Raum 03 wird der Gewalttäter unter Ansprache
mit seinen Namen über Lautsprecher beruhigend angehalten die Gewalt
aufzugeben. Er wird darauf hingewiesen, das er das Haus verlassen soll.
-
Alle Menschen kommen zum
Raum 03
-
Die personenstarke Gruppe
bietet dem Gewalttäter ein Gespräch zur Lösung der Situation an.
-
Ist der Gewalttäter
gewaltfrei geblieben kann er das Haus ungehindert verlassen
Ziel:
-
Die Gewaltsituation wird
beendet.
-
Der Gewalttäter verlässt
nach einem klärenden Gespräch das Haus.
-
Der Gewalttäter verlässt
ohne Gespräch das Haus.
-
Körperliche Unversehrtheit
aller Beteiligten
-
Möglichkeit zur juristischen
Verfolgung, falls es Verletzte gab. (Zeugendaten, Videomaterial, Daten des
Gewalttäters)
von Martin Teuschel Zum Seitenanfang | |
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