Unkommerzielle Arbeiten von John-Martin Teuschel (JOMT) bis 2010

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www.berlinerplakate.de: Die Arbeitsbedingungen von Martin Teuschel

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1.) Die 60 Arbeitskräfte im TZH sind internationale Studentinnen und Studenten.

2.) Die Arbeitszeit beträgt zehn Wochenstunden.

3.) Die Urlaubszeit 30 Tage.

4.) Der Lohn ist kostenfreie Unterkunft in den Personalwohnungen im TZH.

5.) Monatlich sind in der Arbeitszeit 2 Stunden Fortbildung enthalten und vorgeschrieben.

6.) Das Arbeits- und daraus entstehende Wohnverhältnis dauert maximal 2 Jahre. Eine Verlängerung darüber hinaus ist nicht möglich.

7.) Es gibt eine Probezeit mit möglicher Verlängerung.

8.) Die Kündigungsfrist beträgt von Seiten des TZH drei Monate, von Seiten des Personals einen Monat.

9.) Die Tätigkeiten des Personals liegen in Beaufsichtigung und Erledigung unterschiedlicher Aufgaben.

10.) Es gibt Arbeitskleidung.

11.) Der Dienstplan wird zwei Monate im voraus geschrieben

12.) Clubrecht berührt Arbeitsrecht

1.) Die 60 Arbeitskräfte im TZH sind internationale Studentinnen und Studenten.

Erläuterung: Internationales Personal bietet Möglichkeiten interkulturelle Einflüsse in das TZH zu tragen. Unterschiedliche Muttersprachen gepaart mit Deutsch als Lehrsprache, die zum Studium erforderlich ist, erleichtern Dolmetschertätigkeiten, die den Umgang mit Touristen nötig sind. Deutsche Studenten müssen mindestens eine Fremdsprache studieren.

2.) Die Arbeitszeit beträgt zehn Wochenstunden.

Erläuterung: Die Arbeitszeit ist gering, damit neben dem Studium die Möglichkeit besteht durch wenig zusätzliche Arbeit den Lebensunterhalt und den Erwerb von Lehrmitteln zu tätigen. Nach Möglichkeit wird die Arbeitszeit in zehnstündige Schichten eingeteilt. Dadurch kann das Arbeitssoll in einem Arbeitstag erledigt werden.

3.) Die Urlaubszeit 30 Tage.

Erläuterung:  Ein Tag entspricht 2 Arbeitsstunden. Basis ist die 40 Wochenstunde. 30 planbare Urlaubstage bieten dem Personal Möglichkeiten zur längeren Abwesenheit.

4.) Der Lohn ist kostenfreie Unterkunft in den Personalwohnungen im TZH.

Erläuterung: Im TZH gibt es zwei Etagen mit jeweils 30 Wohnungen. Zu diesen Wohnung gibt es eine Gemeinschaftsräume: Küche, Bad, WC, Ess- und Aufenthaltsraum. In den Personalwohnungen gilt Privatrecht, in den Personalgemeinschaftsräumen das Clubrecht. Die Reinigung dieser Räume ist keine Arbeitszeit. Die Wartung und Reparatur hingegen schon.

5.) Monatlich sind in der Arbeitszeit 2 Stunden Fortbildung enthalten und vorgeschrieben.

Erläuterung: Damit die Arbeitskräfte die Clubregeln des TZH verstehen und als Hausrecht anwenden können müssen sie geschult werden. In den Seminaren  (auf 2 Jahre verteilt sind es immerhin 48 Stunden) erwerben sie auch theoretische Kenntnisse über den Umgang mit Menschen.

6.) Das Arbeits- und daraus entstehende Wohnverhältnis dauert maximal 2 Jahre. Eine Verlängerung darüber hinaus ist nicht möglich.

Erläuterung: Die recht kurze Vertragszeit verhindert die Etablierung starrer Strukturen und Gruppenbildungen. Ebenso verringert sie den Erwerb inoffizieller Privilegien. Durch die zeitliche Frist wird vielen Studenten die Möglichkeit eingeräumt im TZH zu arbeiten und das TZH hat so die Möglichkeit von jungen internationalen Einflüssen zu profitieren.

7.) Es gibt eine Probezeit mit möglicher Verlängerung.

Die Probezeit dient dazu zu überprüfen, ob das Personal seine Aufgaben pflichtbewusst wahrnimmt. Ist dem nicht so, räumt die Verlängerung der Probezeit, vor Vertragsauflösung, dem Personal ein Chance zur Verbesserung der Arbeitsleistung ein.

8.) Die Kündigungsfrist beträgt von Seiten des TZH drei Monate, von Seiten des Personals einen Monat.

Erläuterung:
Da das Personal an Arbeit und Wohnung gebunden ist, braucht es eine bestimmte Sicherheit. Andererseits sind gerade junge Menschen änderungswillig und frei. Diese Eigenschaften werden durch eine kurzfristige Kündigungsmöglichkeit berücksichtigt.

9.) Die Tätigkeiten des Personals liegen in Beaufsichtigung und Erledigung unterschiedlicher Aufgaben.

Erläuterung: Im wesentlichen setzt das Personalhausrecht und Pflicht durch. Dabei fallen viele Verwaltungs-, Reparatur-, Wartungs- und Reinigungstätigkeiten an.

Zu den Verwaltungstätigkeiten im Mitglieder- und Personalrat,  Bearbeiten und Einbringen von Änderungsvorschlägen,  Dienstpläne schreiben, Teilnahme bei Personalentscheidungen, Erfassung von Hotelgästen und Clubmitgliedern, sowie deren Begrüßung.


Im Reparaturbereich fallen Reparaturen jeglicher Art nach Bewältigungsmöglichkeit und Wartungskontrollen.
Reinigung aller Räume und der Bettwäsche werden ebenfalls vom Personal durchgeführt oder delegiert, dann aber in jedem Fall kontrolliert und nachgebessert.
Da das TZH als Mitmachhaus geführt wird, ist das Personal stets dazu angehalten sich von Clubmitgliedern helfen zu lassen, wobei aber niemals über das gemeinschaftliche Maß hinausgegangen werden darf.
Das Personal delegiert vorher festgelegte Tätigkeiten an Hotelgäste und andere Clubmitglieder.

10.) Es gibt Arbeitskleidung:

Erläuterung: Das Personal soll deutlich erkennbar sein, damit es jederzeit angesprochen werden kann. Arbeitskleidung verhindert auch das Beschmutzen von Privatkleidung. Ausserdem gewährt sie dem Personal die Freiheit sich freizeitlich im TZH aufzuhalten, ohne das Arbeit und Freizeit sich zum Nachteil des Personals vermischen.

11.) Der Dienstplan wird zwei Monate im voraus geschrieben

Der Dienstplan ist ein Wunschdienstplan und wird zwei Monate im voraus geschrieben:
Das funktioniert so: Jeder Mitarbeiter schreibt seine Arbeitszeitwünsche drei Monate im voraus in den Wunschdienstplan.  Nach einer Frist von einer Woche, wertet ein Programm Überschneidungen aus und teilt sie den Betreffenden mit. Alle Nichtüberschneidungen werden gewährt. Die, deren Zeiten sich überschneiden, haben jetzt eine Woche Zeit sich mit den anderen zu einigen. Dabei haben sie Einsicht über die Bereits vergebenen, festen Arbeitszeiten. Haben sich alle geeinigt, geben sie ihre Daten in den Dienstplan ein. Gibt es weitere Überschneidungen, werden sie unmittelbar dazu aufgefordert Alternativwünsche in dem Plan zu finden und diese anzugeben. Zum ende der dritten Woche berücksichtig das Programm alle verbliebenen und entscheidet per Los, wobei auch einbezogen wird, das die, die öfter durch Losentscheid benachteiligt wurden, jetzt bevorzugt werden.
 

12.) Clubrecht berührt Arbeitsrecht.

Clubrechte durchzusetzen bedarf auch Vorbildfunktion. Eine Kündigung der Clubmitgliedschaft bewirkt auch die Kündigung des Arbeitsvertrages.


von Martin Teuschel

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