Unkommerzielle Arbeiten von John-Martin Teuschel (JOMT) bis 2010

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www.berlinerplakate.de: 1.) Die Mitgliedschaft von Martin Teuschel

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1.1.) Personen:

Jede(r), darf unabhängig von Geschlecht, Nationalität, Aufenthaltsstatus, religiöser und nichtreligiöser Gesinnung, Behinderung, sexueller Orientierung, Mitglied werden, sofern seine Mitgliedschaft nicht öfter als zweimal vom Club gekündigt wurde und die letzte Kündigung mehr als zwei Jahre zurückliegt.
Mitglieder können juristische und nicht juristische Personen sein.
Staatlichen Einrichtungen sind von der Mitgliedschaft ausgeschlossen.

Personen, die keine volle Geschäftsfähigkeit erreicht haben benötigen das Einverständnis ihrer Erziehungsberechtigten oder ihres Betreuers.

Boxi: Naturdenkmal


1.2.)Aktivitäten:

 Die Mitgliedschaft berechtigt zum freien Eintritt in den Club und zur Teilnahme an allen angebotenen Aktivitäten.


1.3.) Kosten:

Die Mitgliedschaft ist kostenfrei. Freiwillige Beiträge sind jedem Mitglied erlaubt.


1.4.) Mithilfe:

Wesentliche Voraussetzung für die Existenz des Clubs ist Mithilfe. Deshalb bekommt jedes Mitglied Tätigkeiten zugeordnet, die

der persönlichen Eignung entsprechen und als zumutbar angesehen werden. Die Zumutbarkeit bezieht sich auf Schwere der Tätigkeit und der damit verbundenen Zeit, welche in direktem Bezug zur persönlichen Situation des Mitglieds stehen soll. Absprachen mit dem Mitglied sind gewollt.

Solche Tätigkeiten können z.B. Aufräumen der Clubräume, Seminarleitung oder, Aufsicht im Kinderzimmer, Reparaturen sein. Funktionen wie z.B. Mitwirken im Mitgliederrat zählen nicht zu diesen Tätigkeiten, denn sie erfordern überdurchschnittliches Engagement.
Mitglieder, die in erster Linie als Schlafgäste am Clubleben teilhaben, bekommen leichte, unmittelbar nötige Tätigkeiten zugeordnet.

Linda: Clown


1.5.) E-Mailadresse:


Jedes Mitglied erhält eine <Ü>E-Mailadresse. Die E-Mailadresse ist die Kontaktanschrift des Mitglieds.


1.6.) Kündigung:


Die Mitgliedschaft ist vom Club und vom Mitglied jederzeit kündbar. Die Kündigung durch den Club ist nur unter folgenden Bedingungen möglich.
Das Mitglied beging ein Vergehen gegen die Grundregeln:

a) Bei leichten Vergehen, bedarf es 3 Mahnungen von Seiten des Clubs.
Dadurch soll unverbesserliches Verhalten von Wiederholungstätern ausgeschlossen werden.

b) Schwere Vergehen sind solche, die auch allgemein als solche anerkannt werden. Zu ihnen zählen schwerer Diebstahl und beabsichtigte Vergehen die psychische und physische Verletzungen erzeugen. Zu diesen beabsichtigten Vergehen zählen durchaus auch Handlungen im Affekt.



Besondere Rücksichtnahme bei diesen Kündigungen sollen Kinder und Jugendliche erhalten

.

1.7.)Vollzug der Kündigung:

 Nach einem schweren Vergehen wird eine sofortige vorläufige Kündigung ausgesprochen.
Das Mitglied bekommt eine persönliche Rücksprachemöglichkeit, um die Kündigung richtig zu stellen oder abzuwenden. Erst nach diesem Gespräch gilt die Kündigung als vollzogen, zurückgenommen, oder als Mahnung.

Solange dieses Gespräch nicht stattgefunden hat, gilt die vorläufige Kündigung als Kündigung. Im Interesse des Clubs und des Betroffen findet das Gespräch Zeitnah statt. Kommt ein Mitglied der Kündigung durch den Club durch eigene Kündigung zuvor, gilt diese als Kündigung durch den Club. Die Wirksamkeit
bezieht insbesondere auf den Zutritt zu den Clubräumen.

 

 

von Martin Teuschel  

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Deine kleine Schnuppertour
  • Im Projekt Freiraum kann geduscht werden. Eine Dusche ist abgebildet.
  • Abbildung: Sauberkeit in Bad und WC. Ein Desinfektionsspender für die Toilette zum einfachen Gebrauch.
  • Böse Blumen: Ein Geschichtensammlung im PDF - Format
  • Glaube, Liebe, Hoffnung: Christliche Werte mit Tusche gezeichnet.
  • Sandra meint: "Was du hier schreibst ist Kitsch. Manchmal wünschte ich[..] eine Internetprüfung!" Was meinen andere?
  • Streetart zum Berliner Straßenkunstfestival Berlin-Lacht 2007 mit der Kurzgeschichte Straßenkunst
  • Berlin: Superstar Boxi spielt mit Styropor Stadtbau. Und baut dabei reichlich Tower 
  • Comic :Umzug in Berlin. Freunde helfen. Professionell ist das selten. Dafür gibts Renovierungstipps.
  • Ein Projekt das Gesundheit, soziale und informelle Gerechtigkeit, religiöse Toleranz und Integration fördern und fordern will, kann zur Verwirklichung seiner Ziele Grundregeln definieren.
  • Kurzgeschichte: An der orientalischen Bühne beim Karneval der Kulturen gab es wieder ein tolle Show.